Dass ein Mieter gelegentlich mal vom Fenster seiner Wohnung aus eine Decke ausschüttelt, ist nicht verboten. Vor allem dann nicht, wenn er darauf achtet, dass sich unten nicht gerade jemand aufhält oder dadurch irgendetwas verschmutzt wird. Eine Mieterin in München ging allerdings weiter. Sie schüttelte auch eine Decke aus, in der sich Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher und anderes befand – und das, obwohl Menschen unter dem Fenster standen.

Vor dem Ausschütteln von Decken über den Balkon sollte man sich vergewissern, dass dort keine Gegenstände drin sind, die herunterfallen können. (Grafik: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen)

Vor dem Ausschütteln von Decken über den Balkon sollte man sich vergewissern, dass dort keine Gegenstände drin sind, die herunterfallen können. (Grafik: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen)

Die Nachbarn forderten vor Gericht, dass sie ein derartiges Verhalten in Zukunft unterlasse. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ordnete der zuständige Zivilrichter genau das an. Im Urteil hieß es, die Betroffene dürfe zwar auch künftig ihre Decke ausschütteln, sie müsse aber streng darauf achten, dass sich darin keine Gegenstände befinden und dass kein Mensch unmittelbar davon betroffen sei. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 424 C 28654/13)