AG Dortmund: Mieter haben ein Recht auf eine von ihnen selbst regulierbare Heizung

Eine vom Mieter zu regulierende Heizung sollte eigentlich selbstverständlich sein. In einer Wohnung in Dortmund gab es die aber nicht, denn die Heizungen der Wohnung liefen über die Therme des Nachbarn. Das geht nicht, urteilte das Amtsgericht in Dortmund.

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