Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- die Führungsaufsicht,
- die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- das Berufsverbot.
StGB § 60 — Übersichtsseite Strafgesetzbuch — StGB § 62
Neueste Kommentare