Scheidungskosten sind keine außergewöhnliche Belastung – kein Steuerabzug möglich

Scheidungskosten sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.5.2017, VI R 9/16, veröffentlicht am 16.8. 2016 keine außergewöhnliche Belastung somit nicht mehr von der Steuer abziehbar.

Weiterlesen