OLG Frankfurt: Rückabwicklung, wenn der Bauträger dem Wohnungskäufer das Panorama nimmt
Wenn eine Wohnung mit Panoramablick verkauft wird und dieser Blick extra beworben wird, kann der gleiche Bauträger nicht ein anderes Gebäude errichten, das den Blick verdeckt. Das OLG Frankfurt entschied auf Rückabwicklung des Wohnungskaufvertrages.
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