Bundesgerichtshof erklärt Klausel zu Vorfälligkeitsentschädigung für unwirksam

Eine Klausel im Kleingedruckten, nach der zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung nicht berücksichtigt werden, ist unwirksam, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Ausstieg aus einem Kredit wird so für Kreditnehmer günstiger.

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